Kinderkrankengeld Verstehen

Kinderkrankengeld in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Fernsehturm über den Dächern einer Stadt
Fernsehturm über den Dächern einer Stadt
Hafen mit Kränen und Containern
Hafen mit Kränen und Containern
Historischer Marktplatz mit Rathausfassade
Historischer Marktplatz mit Rathausfassade

Kinderkrankengeld in Deutschland, einfach erklärt

Das Kinderkrankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für berufstätige Eltern, die zu Hause bleiben müssen, weil ihr Kind krank ist und betreut werden muss. Es besteht aus zwei Teilen, die immer zusammen gedacht werden müssen: dem Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, und dem Geld, das die Krankenkasse für diese Tage zahlt. Ohne das eine hilft das andere wenig — ein Anspruch auf Geld ohne Freistellung wäre wertlos, und eine Freistellung ohne Geld könnten sich die wenigsten leisten.

Diese Seite erklärt das Kinderkrankengeld Schritt für Schritt: was es ist und wie es sich vom Krankengeld bei eigener Krankheit unterscheidet, wer Anspruch hat, wie viele Tage 2026 zur Verfügung stehen und was 2027 droht, wie hoch das Geld ist und wie es berechnet wird, welche Bescheinigung man ab dem ersten Tag braucht, was bei einer Krankenhausbegleitung und bei schwerstkranken Kindern gilt, was für privat Versicherte und Selbstständige anders ist, was der Arbeitgeber tun muss und was man tun kann, wenn die Tage aufgebraucht sind. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland und auf den Stand 2026.

Kinderkrankengeld in einem Absatz

Gesetzlich versicherte Eltern bekommen 2026 für jedes Kind unter 12 Jahren bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld je Elternteil, Alleinerziehende 30 Tage. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage im Jahr. Die Krankenkasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, höchstens 135,63 Euro je Kalendertag. Voraussetzung ist außerdem, dass Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind, dass ein Arzt die Betreuung bescheinigt und dass keine andere Person im Haushalt das Kind betreuen kann.

Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick

MerkmalWert 2026
Tage je Kind und Elternteil15 Arbeitstage
Tage je Kind für Alleinerziehende30 Arbeitstage
Höchstgrenze bei mehreren Kindern35 Tage je Elternteil, 70 Tage für Alleinerziehende
Höhe90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, 100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr
Höchstbetrag135,63 Euro je Kalendertag
Altersgrenze des Kindesunter 12 Jahre (keine Grenze bei Behinderung mit Hilfebedarf)
BescheinigungMuster 21 (Kinderkrankenschein) ab dem ersten Fehltag
Krankenhausbegleitungseit 2024 ohne Tagesbegrenzung, wird nicht angerechnet
2027 ist offen — planen Sie nicht mit 15 Tagen. Die erhöhten Tageszahlen gelten ausdrücklich nur für das Kalenderjahr 2026. Nach geltendem Recht kehren ab 1. Januar 2027 die alten Werte zurück: 10 Tage je Kind und Elternteil, 20 Tage für Alleinerziehende, höchstens 25 beziehungsweise 50 Tage. Der Gesundheitsminister hat angekündigt, die Sonderregel nicht zu verlängern; aus der Koalition gibt es Widerspruch. Das ist also noch kein beschlossenes Gesetz, aber auch keine gesicherte Verlängerung. Wer für 2027 plant, sollte beide Werte kennen — die Seite „Tage 2026 und 2027" zeigt beide Tabellen.

Nicht verwechseln: Kinderkrankengeld ist nicht Krankengeld

Das Krankengeld bei eigener Krankheit — also das Geld, das die Krankenkasse zahlt, wenn man selbst länger arbeitsunfähig ist — ist eine andere Leistung mit anderen Regeln. Sie wird auf der Schwesterseite Krankengeld Verstehen erklärt. Hier geht es ausschließlich um die Krankheit des Kindes und die Betreuung durch einen Elternteil. Der Anspruch auf das eigene Krankengeld bleibt vom Kinderkrankengeld unberührt: Wer Kinderkrankentage nimmt, verliert dadurch keine Tage des eigenen Krankengeldes.

Wie diese Seite aufgebaut ist

Beginnen Sie mit der Erklärung, was Kinderkrankengeld ist. Danach folgen die Anspruchsvoraussetzungen, die Tageszahlen für 2026 und 2027, die Höhe mit Rechenbeispielen, die Bescheinigung Muster 21 und der Antrag, die Krankenhausbegleitung und die Sonderregeln für schwerstkranke Kinder, die Lage für privat Versicherte und Selbstständige, die Rolle des Arbeitgebers, die Möglichkeiten bei aufgebrauchten Tagen und am Ende die Fragen, die Eltern am häufigsten stellen.

Bildnachweise: Fernsehturm über den Dächern einer Stadt, Hafen mit Kränen und Containern, Historischer Marktplatz mit Rathausfassade. Alle Bilder sind Illustrationen.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.