


Kinderkrankengeld in Deutschland, einfach erklärt
Das Kinderkrankengeld ist die Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung für berufstätige Eltern, die zu Hause bleiben müssen, weil ihr Kind krank ist und betreut werden muss. Es besteht aus zwei Teilen, die immer zusammen gedacht werden müssen: dem Recht, sich von der Arbeit freistellen zu lassen, und dem Geld, das die Krankenkasse für diese Tage zahlt. Ohne das eine hilft das andere wenig — ein Anspruch auf Geld ohne Freistellung wäre wertlos, und eine Freistellung ohne Geld könnten sich die wenigsten leisten.
Diese Seite erklärt das Kinderkrankengeld Schritt für Schritt: was es ist und wie es sich vom Krankengeld bei eigener Krankheit unterscheidet, wer Anspruch hat, wie viele Tage 2026 zur Verfügung stehen und was 2027 droht, wie hoch das Geld ist und wie es berechnet wird, welche Bescheinigung man ab dem ersten Tag braucht, was bei einer Krankenhausbegleitung und bei schwerstkranken Kindern gilt, was für privat Versicherte und Selbstständige anders ist, was der Arbeitgeber tun muss und was man tun kann, wenn die Tage aufgebraucht sind. Alle Angaben beziehen sich auf Deutschland und auf den Stand 2026.
Kinderkrankengeld in einem Absatz
Gesetzlich versicherte Eltern bekommen 2026 für jedes Kind unter 12 Jahren bis zu 15 Arbeitstage Kinderkrankengeld je Elternteil, Alleinerziehende 30 Tage. Bei mehreren Kindern sind es höchstens 35 beziehungsweise 70 Tage im Jahr. Die Krankenkasse zahlt 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, höchstens 135,63 Euro je Kalendertag. Voraussetzung ist außerdem, dass Elternteil und Kind gesetzlich versichert sind, dass ein Arzt die Betreuung bescheinigt und dass keine andere Person im Haushalt das Kind betreuen kann.
Die wichtigsten Zahlen 2026 auf einen Blick
| Merkmal | Wert 2026 |
|---|---|
| Tage je Kind und Elternteil | 15 Arbeitstage |
| Tage je Kind für Alleinerziehende | 30 Arbeitstage |
| Höchstgrenze bei mehreren Kindern | 35 Tage je Elternteil, 70 Tage für Alleinerziehende |
| Höhe | 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts, 100 % bei beitragspflichtigen Einmalzahlungen im Vorjahr |
| Höchstbetrag | 135,63 Euro je Kalendertag |
| Altersgrenze des Kindes | unter 12 Jahre (keine Grenze bei Behinderung mit Hilfebedarf) |
| Bescheinigung | Muster 21 (Kinderkrankenschein) ab dem ersten Fehltag |
| Krankenhausbegleitung | seit 2024 ohne Tagesbegrenzung, wird nicht angerechnet |
Nicht verwechseln: Kinderkrankengeld ist nicht Krankengeld
Das Krankengeld bei eigener Krankheit — also das Geld, das die Krankenkasse zahlt, wenn man selbst länger arbeitsunfähig ist — ist eine andere Leistung mit anderen Regeln. Sie wird auf der Schwesterseite Krankengeld Verstehen erklärt. Hier geht es ausschließlich um die Krankheit des Kindes und die Betreuung durch einen Elternteil. Der Anspruch auf das eigene Krankengeld bleibt vom Kinderkrankengeld unberührt: Wer Kinderkrankentage nimmt, verliert dadurch keine Tage des eigenen Krankengeldes.
Wie diese Seite aufgebaut ist
Beginnen Sie mit der Erklärung, was Kinderkrankengeld ist. Danach folgen die Anspruchsvoraussetzungen, die Tageszahlen für 2026 und 2027, die Höhe mit Rechenbeispielen, die Bescheinigung Muster 21 und der Antrag, die Krankenhausbegleitung und die Sonderregeln für schwerstkranke Kinder, die Lage für privat Versicherte und Selbstständige, die Rolle des Arbeitgebers, die Möglichkeiten bei aufgebrauchten Tagen und am Ende die Fragen, die Eltern am häufigsten stellen.
Bildnachweise: Fernsehturm über den Dächern einer Stadt, Hafen mit Kränen und Containern, Historischer Marktplatz mit Rathausfassade. Alle Bilder sind Illustrationen.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.