Kinderkrankengeld Verstehen

Kinderkrankengeld in Deutschland, in klarem Deutsch erklärt

Bücherregal mit Büchern neben einem Schreibtisch
Bücherregal mit Büchern neben einem Schreibtisch
Brücke über einen Fluss in einer Stadt
Brücke über einen Fluss in einer Stadt
Leuchtturm an einer Felsküste, durch ein Fenster gesehen
Leuchtturm an einer Felsküste, durch ein Fenster gesehen

Fragen und Antworten zum Kinderkrankengeld

Was ist der Unterschied zum Krankengeld bei eigener Krankheit?

Das Krankengeld bei eigener Krankheit zahlt die Krankenkasse, wenn man selbst länger arbeitsunfähig ist — nach Ende der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber. Das Kinderkrankengeld zahlt sie, wenn das Kind krank ist und ein Elternteil es betreuen muss. Beide Leistungen stehen nebeneinander: Kinderkrankentage verbrauchen keine Tage des eigenen Krankengeldes.

Können beide Eltern gleichzeitig Kinderkrankentage nehmen?

Nein. Pro Krankheitstag kann nur ein Elternteil Kinderkrankengeld bekommen, auch wenn beide zu Hause bleiben. Die Eltern können sich die Tage aber aufteilen — heute der eine, morgen der andere.

Gibt es halbe Kinderkrankentage?

Nein. Es gibt nur ganze Kalendertage. Wer am Vormittag arbeitet und nachmittags das Kind betreut, verbraucht einen ganzen Tag.

Gilt die Altersgrenze auch für behinderte Kinder?

Nein. Für ein behindertes Kind, das auf Hilfe angewiesen ist, entfällt die Altersgrenze von 12 Jahren vollständig.

Zählen Krankenhaustage zu den normalen Tagen?

Nein. Seit 2024 ist die medizinisch notwendige Begleitung eines Kindes unter 12 Jahren im Krankenhaus zeitlich unbegrenzt und wird nicht auf die 15 beziehungsweise 30 Tage angerechnet.

Ich bin privat versichert — bekomme ich gar nichts?

Kein Kinderkrankengeld, richtig. Aber Sie haben nach § 45 Absatz 5 SGB V das Recht, sich unbezahlt freistellen zu lassen. Ob der Arbeitgeber weiterzahlt, hängt vom Vertrag ab.

Ich bin selbstständig — habe ich Anspruch?

Nur, wenn Sie gesetzlich versichert sind und die Wahlerklärung zum Krankengeld abgegeben haben. Dann besteht der Anspruch ab dem ersten Tag.

Was gilt 2027?

Nach geltendem Recht kehren 2027 die alten Werte zurück: 10 Tage je Kind und Elternteil, 20 Tage für Alleinerziehende, höchstens 25 beziehungsweise 50 Tage. Ob der Bundestag die höheren Werte verlängert, ist politisch umstritten und gesetzlich offen (Stand Oktober 2026).

Muss ich das Kinderkrankengeld versteuern?

Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt: Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen. In der Regel muss man dann eine Steuererklärung abgeben.

Kann ich meine Tage auf den anderen Elternteil übertragen?

Nur mit Zustimmung des Arbeitgebers. Ohne diese Zustimmung kann jeder Elternteil nur seine eigenen Tage nutzen.

Was passiert, wenn ich im Homeoffice weiterarbeite?

Dann sind Sie nicht arbeitsverhindert und bekommen für diesen Tag kein Kinderkrankengeld — auch wenn das Kind krank zu Hause ist.

Bildnachweise: Bücherregal mit Büchern neben einem Schreibtisch, Brücke über einen Fluss in einer Stadt, Leuchtturm an einer Felsküste, durch ein Fenster gesehen. Alle Bilder sind Illustrationen.

Hinweis

Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.