


Höhe des Kinderkrankengeldes und Berechnung
Das Kinderkrankengeld ersetzt einen großen Teil, aber nicht das volle Gehalt. Die Regel lautet: 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Hat man in den zwölf Monaten vor der Freistellung eine beitragspflichtige Einmalzahlung erhalten — etwa Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld — steigt der Satz auf 100 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Das ist die Bruttoleistung; davon gehen noch Beiträge ab (siehe unten). Und es gibt eine Obergrenze, die gerade Gutverdiener trifft.
Die Obergrenze 2026: 135,63 Euro je Kalendertag
Das Kinderkrankengeld darf 70 Prozent der kalendertäglichen Beitragsbemessungsgrenze der Krankenversicherung nicht überschreiten. Für 2026 liegt dieser Höchstbetrag bei 135,63 Euro je Kalendertag. Die Beitragsbemessungsgrenze beträgt 2026 monatlich 5.812,50 Euro, kalendertäglich also 193,75 Euro — 70 Prozent davon sind 135,63 Euro. Wer nach der 90-Prozent-Regel rechnerisch über diesem Betrag läge, bekommt nur den Höchstbetrag.
So wird gerechnet
Das tägliche Nettoarbeitsentgelt wird ermittelt, indem das monatliche Nettoarbeitsentgelt durch 30 geteilt wird — es zählen Kalendertage, nicht Arbeitstage. Davon werden 90 Prozent (oder 100 Prozent bei Einmalzahlungen im Vorjahr) genommen und mit der Zahl der Kinderkrankentage multipliziert. Von der Bruttoleistung gehen dann noch die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Die Krankenversicherung ist während des Bezugs beitragsfrei, weil die Krankenkasse die Beiträge selbst trägt.
Rechenbeispiele (vereinfacht, Stand 2026)
| Monatliches Netto | Tägliches Netto (geteilt durch 30) | 90 % davon | Auszahlung je Tag (vor Abzügen) |
|---|---|---|---|
| 3.000 Euro | 100,00 Euro | 90,00 Euro | 90,00 Euro (unter der Obergrenze) |
| 4.500 Euro | 150,00 Euro | 135,00 Euro | 135,00 Euro (knapp unter der Obergrenze) |
| 5.000 Euro | 166,67 Euro | 150,00 Euro | 135,63 Euro (Obergrenze greift) |
Die Beispiele sind vereinfacht: Sie zeigen die Bruttoleistung vor Abzug der Sozialversicherungsbeiträge. Die tatsächliche Auszahlung liegt etwas darunter, weil die Arbeitnehmeranteile zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung noch abgehen. Die genaue Berechnung steht im Bescheid der Krankenkasse.
Bildnachweise: Euro-Münzen aus der Nähe, Taschenrechner auf einem Schreibtisch, Schreibtisch mit Unterlagen und Ordnern. Alle Bilder sind Illustrationen.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.