


Kinderkrankentage 2026 — und was 2027 droht
Die Tageszahlen sind das Herz des Kinderkrankengeldes — und 2026/2027 das, worauf Eltern am meisten achten müssen. Denn die erhöhten Werte gelten ausdrücklich nur für das Kalenderjahr 2026. Sie stehen als Sonderregel in § 45 Absatz 2a SGB V. Daneben enthält das Gesetz bereits die reguläre Grundregel in § 45 Absatz 2 SGB V — und die sieht deutlich weniger Tage vor.
Die Tageszahlen 2026
| Anspruch 2026 | Tage |
|---|---|
| Je Kind und Elternteil | 15 Arbeitstage |
| Je Kind für Alleinerziehende | 30 Arbeitstage |
| Höchstgrenze bei mehreren Kindern, je Elternteil | 35 Arbeitstage im Jahr |
| Höchstgrenze bei mehreren Kindern, Alleinerziehende | 70 Arbeitstage im Jahr |
Die Tage zählen pro Kind und pro Elternteil: Wer zwei Kinder hat, hat 2026 also 30 Tage je Elternteil (2 mal 15), aber insgesamt höchstens 35 Tage je Elternteil — die Obergrenze deckelt den Anspruch, egal wie viele Kinder man hat. Für Alleinerziehende gilt entsprechend: 30 Tage je Kind, höchstens 70 Tage im Jahr. Die Tage verfallen am Jahresende; eine Übertragung ins nächste Jahr gibt es nicht.
Was 2027 nach geltendem Recht gilt
| Anspruch | 2026 (Sonderregel) | 2027 (Grundregel, wenn nichts verlängert wird) |
|---|---|---|
| Je Kind und Elternteil | 15 Tage | 10 Tage |
| Je Kind für Alleinerziehende | 30 Tage | 20 Tage |
| Höchstgrenze, je Elternteil | 35 Tage | 25 Tage |
| Höchstgrenze, Alleinerziehende | 70 Tage | 50 Tage |
Ganze Kalendertage, keine halben Tage
Kinderkrankentage gibt es nur für ganze Kalendertage. Wer am Vormittag noch gearbeitet hat und erst am Nachmittag zu Hause bleibt, dem wird trotzdem ein ganzer Tag angerechnet. Umgekehrt gilt: Wer im Homeoffice normal weiterarbeitet, ist nicht arbeitsverhindert und kann für diesen Tag kein Kinderkrankengeld bekommen — auch wenn das kranke Kind nebenan im Zimmer ist. Entscheidend ist die tatsächliche Verhinderung, nicht der Aufenthaltsort.
Bildnachweise: Leerer Wandkalender an einer Wand, Uhrturm in einer Kleinstadt, Aufgeschlagener Tischkalender mit Stift. Alle Bilder sind Illustrationen.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.