


Arbeitgeber und Freistellung
Der Arbeitgeber ist beim Kinderkrankengeld nicht der Zahler, aber er muss die Freistellung ermöglichen. Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat einen gesetzlichen Anspruch darauf, für die Betreuung des kranken Kindes von der Arbeit fernzubleiben. Der Arbeitgeber kann die Freistellung nicht verweigern, weil gerade viel zu tun ist oder weil er die Vertretung nicht geregelt bekommt.
Was der Arbeitgeber tun muss — und was nicht
| Pflicht / Recht | Regel |
|---|---|
| Freistellung gewähren | Bei Vorliegen der Voraussetzungen muss der Arbeitgeber den Elternteil freistellen |
| Kein Gehalt für diese Tage | Für Kinderkrankentage zahlt der Arbeitgeber in der Regel kein Gehalt; das Geld kommt von der Krankenkasse |
| Bescheinigung verlangen | Der Arbeitgeber darf die ärztliche Bescheinigung (Muster 21) verlangen |
| Angaben zum Entgelt | Auf Anfrage der Krankenkasse muss der Arbeitgeber die Entgeltdaten für die Berechnung liefern |
| Übertragung von Tagen | Tage auf den anderen Elternteil nur mit Zustimmung des Arbeitgebers — kein automatisches Recht |
§ 616 BGB: kurze Weiterzahlung möglich — aber nicht garantiert
Nach § 616 BGB muss der Arbeitgeber für eine kurze Zeit weiterzahlen, wenn der Arbeitnehmer unverschuldet und vorübergehend an der Arbeit verhindert ist. Ob das bei Kinderkrankentagen greift, hängt vom Arbeitsvertrag und vom Tarifvertrag ab: In vielen Verträgen ist § 616 BGB abbedungen, dann gibt es keine Weiterzahlung. Wo § 616 BGB gilt, zahlt der Arbeitgeber für die kurze Zeit das volle Gehalt — und die Kinderkrankentage bleiben unangetastet, weil für diese Zeit kein Kinderkrankengeld beansprucht wird. Es lohnt sich, den eigenen Vertrag zu prüfen, bevor man Kinderkrankentage verbraucht.
Ganze Tage, keine halben Tage
Kinderkrankentage gibt es nur für ganze Kalendertage. Eine halbe Freistellung mit halbem Kinderkrankengeld gibt es nicht. Wer am Vormittag arbeitet und erst nachmittags das Kind betreut, verbraucht einen ganzen Tag. Umgekehrt kann der Arbeitgeber keine halben Tage verlangen: Die Freistellung gilt für den ganzen Kalendertag.
Bildnachweise: Leerer Büroschreibtisch mit Stuhl und Monitor, Leerer Besprechungsraum mit großem Tisch, Fabrikgebäude von außen mit Schornsteinen. Alle Bilder sind Illustrationen.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.