


Wenn die Kinderkrankentage aufgebraucht sind
15 Tage je Kind und Elternteil klingen nach viel — bis das zweite oder dritte Kind im selben Jahr krank wird und die Obergrenze von 35 Tagen erreicht ist. Dann stellt sich die Frage: Was tun, wenn das Kind weiter krank ist, aber keine Kinderkrankentage mehr übrig sind? Es gibt mehrere Möglichkeiten, aber keine davon ist so gut wie ein weiterer Kinderkrankentag.
Die Möglichkeiten im Überblick
| Möglichkeit | Was das bedeutet |
|---|---|
| Unbezahlte Freistellung | Der Arbeitgeber muss einen nicht freistellen, wenn die Tage aufgebraucht sind — man kann ihn aber darum bitten; viele Arbeitgeber stimmen zu |
| Urlaub nehmen | Erholungsurlaub kann für die Betreuung genommen werden — er fehlt dann später im Jahr |
| Überstunden abbauen | Angesammelte Überstunden oder ein Arbeitszeitkonto können die Zeit überbrücken |
| Tage des anderen Elternteils | Hat der andere Elternteil noch Tage übrig, kann er einspringen; eine Übertragung eigener Tage geht nur mit Arbeitgeberzustimmung |
| § 616 BGB prüfen | Wenn der Vertrag § 616 BGB nicht abbedungen hat, zahlt der Arbeitgeber für eine kurze Zeit weiter |
| Andere Betreuung organisieren | Großeltern, Freunde oder eine Tagesmutter — sie haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld, können aber privat einspringen |
Was nicht hilft
Homeoffice ist kein Ersatz für Kinderkrankentage: Wer normal weiterarbeitet, ist nicht arbeitsverhindert und bekommt kein Kinderkrankengeld — und wer ein krankes Kind nebenbei betreut, arbeitet in der Regel weder gut noch erholsam. Auch ein Attest für das Kind allein schafft keinen neuen Anspruch: Die Tageszahlen sind gesetzliche Höchstgrenzen, die der Arzt nicht verlängern kann. Und eine Krankschreibung für sich selbst, obwohl man gesund ist, wäre ein Missbrauch mit ernsten Folgen.
Merksatz
Wenn die Tage aufgebraucht sind, hilft nur noch Verhandeln: unbezahlte Freistellung erbitten, Urlaub oder Überstunden einsetzen, den anderen Elternteil einspringen lassen. Wer früh im Jahr sparsam mit den Tagen umgeht und sie abwechselnd nimmt, kommt weiter.
Bildnachweise: Leere Parkbank unter Bäumen, Bibliothek mit Bücherregalen und Lesetischen, Bahnhofsgebäude mit Bahnsteigüberdachung. Alle Bilder sind Illustrationen.
Hinweis
Allgemeine Informationen, keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG). Diese Seite kann nicht entscheiden, ob in einem einzelnen Fall ein Anspruch besteht. Das entscheidet allein die zuständige Krankenkasse. Tageszahlen und Beträge beziehen sich auf 2026; ob die erhöhten Tageszahlen auch 2027 gelten, ist gesetzlich noch offen — prüfen Sie den aktuellen Stand bei Ihrer Krankenkasse, bevor Sie planen. Kontakt: hello [at] tapetoolhq.com.